Auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention sollen Kinder befähigt und unterstützt werden, ihre Rechte in den digitalen Lebenswelten zu (er-)kennen, wahrzunehmen und sich für diese einzusetzen. Das Projekt wird Aufklärungsarbeit leisten und Aushandlungsprozesse zwischen den verschiedenen an der Erziehung beteiligten Akteuren sowie den Kindern selbst initiieren und begleiten. Im Fokus steht die Trias zwischen Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Die These, dass Beteiligung von klein auf gelernt werden muss, ist handlungsleitend. Mit Blick auf Entwicklungspsychologie und das jeweils individuelle Kind, bedeutet dies die Sicht der Kinder zentral einzubinden und als wichtige Expertenmeinung zu berücksichtigen sowie Freiräume zu schaffen. Erst durch Aushandlung auf Augenhöhe können demokratische Werte und Prinzipien im alltäglichen Miteinander selbstverständlich werden. Wissen und jene Primärerfahrungen unterstützen Kinder zu demokratischen, an der Gesellschaft partizipierenden Erwachsenen zu werden.
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