Beim Projekt
#Kinderrechte digital leben!
Wir machen uns dafür stark, dass Kinderrechte hinsichtlich digitaler Lebenswelten immer mitgedacht werden. In der Familie. Beim Lernen. In der Freizeit. Seitens der Politik…
Workshops für Kinder führen wir im Hortbereich, im Rahmen von Projekttagen und in Ihren Einrichtungen durch. Gemeinsam mit den Kindern arbeiten wir zu Kinderrechten in Bezug auf (Online-)Medien.
Idealerweise finden wir das konkrete Thema gemeinsam mit den Kindern und arbeiten ihren Interessen gemäß.
Wir bieten Workshops in Form von Elternabenden, Eltern-Kind-Nachmittagen und bei Elternstammtischen an. Sie lernen Schutz-, Förder- und Teilhabeaspekte hinsichtlich Entscheidungen der Medienerziehung mitzudenken und profitieren von aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Medienpädagogik.
Wir geben Ihnen Werkzeuge an die Hand, um medienbezogenen Herausforderungen Ihres pädagogischen Alltags strukturiert begegnen zu können. Finden Sie fallbezogen eine geeignete Balance zwischen Schutz-, Förder- und Teilhaberechten von Kindern und erweitern Sie Ihr professionelles Verständnis auf Basis der eigenen Haltung.
Wir sind (Medien-)Pädagog*innen mit Schwerpunkt digitale Medien, die Bildungs- und Beratungsformate für Kinder und Erwachsene nutzen, um medienbezogenen Herausforderungen im Alltag demokratisch zu begegnen. Basis aller Überlegungen sind die Kinderrechte.
Wir arbeiten dialogorientiert, systemisch, lösungsorientiert, prozessbegleitend, partizipativ, empowernd, handlungsbezogen und subjektorientiert.
Kinder haben so viel zu sagen! Alles, was sie dafür benötigen, ist Raum, eine offene Atmosphäre und einen Gesprächsanlass. Das geben wir Kindern in unseren Veranstaltungen. Denn Artikel 12 der seit 30 Jahren geltenden UN-Kinderrechtskonvention verspricht den Jüngsten unserer Gesellschaft das Recht auf die Berücksichtigung des Kinderwillens. Hinsichtlich aller Entscheidungen, die Kinder betreffen, müssen sie von Erwachsenen nach ihrer Meinung gefragt und diese in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Gleichzeitig müssen Staat und Eltern dem Kindeswohl stets Vorrang geben (Art. 3 UN-KRK). Das bedeutet ausdrücklich auch Aspekte des Schutzes mitzudenken, die Kindern vielleicht (noch) nicht bekannt oder bewusst sind.
Entscheidungen im besten Sinne des Kindes zu treffen bedeutet, den Willen des individuellen Kindes zu berücksichtigen bei gleichzeitiger Abwägung von Teilhabe-, Schutz- und Förderaspekten.
Anschrift
Der Kinderschutzbund
Landesverband Thüringen e.V.
Projekt #Kinderrechte digital leben!
Johannesstraße 2
99084 Erfurt
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