Im Rahmen eines Ferienangebots durften wir diese Woche intensive Gespräche mit Kindern führen. Auf die Frage, was das persönliche Wunschhandy können solle, erhielten wir eine Antwort, die uns sehr berührt. Ein Mädchen erklärte, dass es ihr Handy vor allem brauche, um Kontakt zu ihrer Oma zu halten. Diese lebe in Syrien und habe sie viele Jahre großgezogen. Aus großer Nähe wurde räumliche Distanz. Inzwischen liegen über 3.000 km zwischen dem Mädchen und ihrer so wichtigen Bezugsperson. Die Oma mache sich Sorgen, wenn sie sich nicht melde, erzählte sie weiter. Videokonferenzen und Telefonate verbinden Großmutter und Enkelin seit der Migration der Familie nach Deutschland.
Schicksale wie die des Mädchens verdeutlichen, wie essentiell die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention greifen. Und dass wir dankbar sein können für die technischen Möglichkeiten, die es heute gibt. Wir leben in einer medial und digital durchdrungenen Welt. Deshalb sollte jedes Kinderrecht auch mit Blick auf Chancen durch Digitalisierung und Digitalität betrachtet werden.
Im Falle des Mädchens gehen das Kinderrecht auf Familie und das Kinderrecht auf Zugang zu den Medien Hand in Hand. Manche Kontexte denken wir noch nicht stark genug mit. Dabei bestimmen sie das Leben von so vielen Kindern und Jugendlichen in unserem Land.
Medienausstattung inklusive stabilen Internetzugang betrifft nicht nur das Lernen oder Onlinegaming am Nachmittag, getrennte Familien können durch sie verbunden bleiben. Auch auf dem Weg in ein anderes Land und bei der Integration sind Smartphone & Co. ungemein wichtige Hilfsmittel: Sie dienen als Navigations- und Orientierungshilfe, unterstützen Bezahlvorgänge, gewährleisten den Zugang zu Informationen und Nachrichten, die Übersetzung von Sprachen, die Verbindung zu den kulturellen Wurzeln (etwa über Musik), den Kontakt zur Heimat und die Dokumentation des neuen Lebens.