Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
General Comment #25
Seit die UN-Kinderrechtskonvention 1989 beschlossen wurde, hat sich die Lebenswelt von Kindern massiv verändert: Gab es damals nur wenige Festnetztelefone oder gar Personal Computer (PCs) in privaten Haushalten, sind digitale Technologien heute aus Kinderzimmern und anderen Lebensbereichen von Kindern und Familien kaum noch wegzudenken.
Inwiefern sich die Kinderrechte hinsichtlich der digital geprägten Lebenswelten auslegen lassen, beschäftigte Institutionen verschiedener gesellschaftlicher Bereiche die letzten Jahre. Klar war von Anfang an, dass Kinderrechte natürlich auch im digitalen Raum ihre Wirkung entfalten. Das Wie beantwortet der General Comment #25 zu Kinderrechten in der digitalen Welt, den der UN-Kinderrechteausschuss am 24. März 2021 veröffentlicht hat.
Ein General Comment ist eine Allgemeine Bemerkung des UN-Fachausschusses zu einzelnen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention. Er nimmt aktuelle Situationslagen in den Blick und gibt vor, wie die Kinderrechte für weitere Gesetzgebungen in den Nationalstaaten ausgelegt werden sollen.
Die Allgemeine Bemerkung #25 ist handlungsleitend, wenn es um die Umsetzung der Kinderrechte im digitalen Raum geht. Seine Inhalte werden sich in den nächsten Jahren auf vielen Ebenen bemerkbar machen und dafür sorgen, dass die digitale Umwelt kindgerecht und konform zu den Schutz-, Förder- und Teilhabegedanken der Kinderrechte gestaltet wird. Auch die stärkere Beteiligung von Kindern und die respektvolle Beachtung ihrer Sichtweisen zu allen Angelegenheiten, die sie betreffen, wird unterstrichen.
Wir konnten im Rahmen des Bundesfachausschuss Digitales Leben des Kinderschutzbund Bundesverbands sowie im Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt gemeinsam mit anderen Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft an einer von 140 weltweiten Stellungnahmen zum General Comment #25 mitarbeiten und freuen uns, in den Diskussionsprozess eingebunden gewesen zu sein.
Auf der englischsprachigen Seite der 5Rights Foundation findet sich eine kindgerechte Version des General Comments. Sobald eine deutsche Übersetzung vorliegt, informieren wir Sie.
Weitere aktuelle Beiträge
Abschied und Dank
Rückblick auf unseren Fachtag “Vernetzt und Verletzlich – Kinderrechte als Kompass für die Medienbildung”
Darf ich mein Kind tracken? Eine rechtliche Einordnung