🍦🏖️📸 Das erste Eis mit den Kindern, der Ostseeurlaub im Sommer oder die erste Zahnlücke – gern möchten wir Erlebnisse mit der Familie und dem Freundeskreis teilen. Das Teilen von Schnappschüssen im Status oder in der Story macht Freude und ist schnell gemacht.
Doch Vorsicht: Die privaten Inhalte können mehr Personen sehen, als nur der engste Kreis.
Wenn Sie Fotos von sich oder Ihren Kindern teilen, unterscheiden sich dann die Inhalte der geteilten Fotos zwischen Facebook bzw. Instagram und einem Messenger wie WhatsApp oder Signal?
“Fast alle Eltern differenzieren zwischen Facebook als öffentlichem und unsicherem Raum und WhatsApp als privatem und damit sicherem Raum.” (Kutscher & Boullion, 2018, S. 51)
Soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram werden dabei als “öffentlich” angesehen, Messenger wie Signal, WhatsApp oder Telegram als “privat”. Dies führt dazu, dass Eltern sorgloser Daten über Messenger teilen.
Egal ob soziales Netzwerk oder Messenger: Ein Foto ist dann geteilt, wenn es über das Internet verschickt oder gepostet wird. Beziehen Sie daher immer Ihr Kind in die Entscheidung mit ein, wenn Sie beispielsweise ein gemeinsames Foto teilen möchten. Achten Sie dabei immer auf das Recht auf Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild Ihres Kindes.
Kinderrechte gelten auch, wenn es um Medien geht!
Quelle: Studie: Kutscher, Nadia, Dr., & Boullion, Ramona (2018). Kinder. Bilder. Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie.