Wir fordern: Kinderrechte ins Grundgesetz!
Der Kinderschutzbund ist Teil des Aktionsbündnis Kinderrechte. Gemeinsam mit Deutschen Kinderhilfswerk, Unicef Deutschland und der Deutschen Liga für das Kind engagieren wir uns für die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung. Fast 30 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch die BRD gibt es in Deutschland noch immer ein Umsetzungsdefizit. Es besteht Nachholbedarf mit Blick auf unsere Verfassung und den Alltag der Kinder. Wir wollen, dass Kinder in allen Dingen beteiligt werden, die sie betreffen. Ob das das Schulwesen ist oder die Umgestaltung eines Stadtviertels. Sie sollen rechtliches Gehör und Mitsprache finden in persönlichen Angelegenheiten.
Das Kindeswohl soll bei allen staatlichen Handeln berücksichtigt werden – in der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtssprechung. Neben dem wichtigen Schutz von Kindern und ihrer Beteiligung an Entscheidungen muss auch ihre Förderung intensiver mitgedacht werden. Wir wollen, dass staatliche Institutionen hierzu noch stärker aufgerufen sind und dass das Kindeswohl nicht ignoriert werden kann.
Was könnte hierfür ein größeres Signal sein als die explizite Aufnahme der Kinderrechte in unser Grundgesetz? Das Grundgesetz ist die Leitlinie unserer Gesellschaft, ihre Artikel stehen vor allen anderen Gesetzen unserer Werteordnung.
Kinder sind unsere Zukunft – geben wir ihnen schon heute die Möglichkeit etwas daraus zu machen und für sich einzustehen.