Seit 1989 gibt es die UN-Kinderrechtskonvention. Sie gilt für Kinder zwischen 0 und 18 Jahren fast überall auf der Welt. Deutschland trat dem Übereinkommen vor 30 Jahren – am 5. April 1992 – bei. Mit Ausnahme der USA haben alle UN-Mitgliedsstaaten (insgesamt 196) die Konvention ratifiziert. Ein großer völkerrechtlicher Erfolg!
Die Kinderrechte haben zum Ziel, dass Kinder sicher aufwachsen und sich gesund entwickeln können. Sie sollen aktiv unterstützt werden, ihre Meinung frei sagen dürfen und in allen Dingen beteiligt werden, die sie betreffen.
1989 ist auch das Geburtsjahr des Game Boy.
Ansonsten war die Medienwelt damals überschaubar: Radio, Fernsehen, Printmedien, Telefon, in wenigen Haushalten befand sich ein PC (Personal Computer).
Seitdem ist viel passiert. Heute sind digitale Medien aus den Realitäten von Kindern nicht mehr wegzudenken. Ihre Bedeutung ist kaum zu unterschätzen, überall findet man sie: in Familien, in der Schule, in sozialen Räumen, in der Öffentlichkeit. Sie ermöglichen vielfältige Formen der Kommunikation und des Lernens, sind Quelle weltweiter Informationen, Orientierung und Inspiration, praktische Helfer unseres Alltags, ein Ort der Abwechslung und Unterhaltung, ermöglichen politische Partizipation u.v.m.
Doch bei allen Vorteilen, die Medien und das Internet uns schenken, stellen sie uns auch vor große Herausforderungen. Kinder befinden sich in ihrer Entwicklung. Sie sind neugierig auf die Welt, aber auch besonders schutzbedürftig. Zum Glück entfalten die Kinderrechte universelle Wirkung und gelten auch im Zusammenhang mit digitalen Medien!
Obwohl 1989 an die allermeisten Mediengeräte und -angebote noch nicht einmal zu denken war, sind die Kinderrechte so allgemeingültig und treffend formuliert, dass sie auch im Digitalen gelten. Es braucht keine neuen “digitalen Kinderrechte” – die Artikel der Kinderrechtskonvention lassen sich auf alle digitalen Zusammenhänge übertragen.
Der General Comment #25 zu den Kinderrechten in der digitalen Welt erklärt, wie die Kinderrechte in Bezug auf Medien zu verstehen sind. Diese Allgemeine Bemerkung zu den Kinderrechten wurde am 24. März 2021 vom UN-Kinderrechteausschuss veröffentlicht. Sie soll den Staaten als Interpretationshilfe dienen und den Gesetzgeber*innen zeigen, wie die Kinderrechte mit Blick auf Medien auszulegen sind. Wir haben mit dem General Comment #25 also eine wichtige Orientierungshilfe bekommen, wenn es um Kinder und Medien geht.
Nun müssen die Ideen des wegweisenden Dokuments durch Politik und Gesellschaft ausgehandelt werden. Auf Basis dieser Überlegungen sollen geltende Gesetze angepasst werden.
Unser Projekt hat in verschiedenen Gremien an der Erarbeitung des General Comment #25 mitgewirkt. Wir sind davon überzeugt: Seine Ideen werden sich in den nächsten Jahren auf vielen Ebenen bemerkbar machen.
Zum Beispiel werden die Anbieter von Medien vieles bedenken müssen, Angebote sollen kindgerecht gestaltet werden. Das bedeutet sie von Hause aus sicherer zu entwickeln (“safety by design”) und ihre Inhalte gleichzeitig attraktiv für Kinder zu gestalten.
Ein anderes Beispiel für Veränderungen findet sich in der Arbeit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (ehemals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien).
Dort werden aktuell Symbole entwickelt, die die FSK- und USK-Kennzeichnungen für filmische Medien und Games unterfüttern sollen. Etwa Symbole für besonders ekelerregende oder blutrünstige Szenen. Durch diese ergänzenden Symbole sollen Kinder wie Erwachsene noch besser entscheiden können, ob ein Film oder ein Spiel mit Blick auf das individuelle Kind geeignet ist.
Des Weiteren beteiligt die Bundesoberbehörde Kinder und Jugendliche in ihrem Beirat. So wird dem Teilhaberecht junger Menschen Rechnung getragen und die Meinungen und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen fließen an entscheidender Stelle ein.
Neben der Verbesserung des Schutzes sowie der Teilhabe- und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern, stehen im General Comment #25 die Befähigung und das Stärken von Kindern, Eltern und Fachkräften im Vordergrund.
Regelungen und Bildung gehen Hand in Hand!
Wir leisten hierzu einen Beitrag.
Es geht um
Um Kindern ein gesundes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen, werden sie zugleich geschützt und gestärkt.
Sie als Mama, Papa oder pädagogische Fachkraft kennen das: Wenn es um Kinder und Medien geht, gibt es keine einstimmige Meinung. Tausend Aspekte tauchen auf. Risiken, vor denen wir die Kinder bewahren möchten. Herausforderungen, für die wir die Kinder rüsten wollen. Chancen, die wir den Kindern nicht nehmen dürfen.
Wir sind beeindruckt, welchen Blick für Details Kinder haben und wie weit und grundlegend sie gleichzeitig denken. Ihnen möchten wir die wertvollen Gedanken und Forderungen der 8- bis 12-Jährigen darum nicht vorenthalten. Viele Kinderzitate wurden mittels unseres Kreativplakats “Mitbestimmung Medienregeln” erhoben oder in Workshops mitgeschrieben und gesammelt.
Die Kids wissen von der anonymisierten Verwendung und haben ihr Einverständnis gegeben. Sie schätzen das Interesse von Erwachsenen an ihren Themen sehr.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Ideen der Kids das Potenzial haben unser Zusammenleben in Familien, bei der Arbeit und in der Gesellschaft zu bereichern und zu verbessern.
Sie möchten mehr erfahren zu Kinderrechten im Kontext digitaler Medien oder mit uns arbeiten? Schreiben Sie uns gern oder nehmen telefonisch Kontakt auf! Wir sind gespannt auf Ihre Gedanken und freuen uns auf Ihre Anfragen für Veranstaltungen oder für Prozessbegleitung in Ihrer Einrichtung.
Anschrift
Der Kinderschutzbund
Landesverband Thüringen e.V.
Projekt #Kinderrechte digital leben!
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